Inklusion

Im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung (Regionales Integrationskonzept, RIK in der Stadt Aurich) werden Schülerinnen und Schüler mit einem vermuteten bzw. festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf seit dem Schuljahr 2007/08 integrativ bis Ende Klasse 4 in der Grundschule unterrichtet.

Inzwischen sind alle Schulen inklusive Schulen (seit dem Schuljahr 2012/13). Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und/oder emotional-soziale Entwicklung werden integrativ in der Grundschule unterrichtet.
Dafür stehen der Schule ca. 16 Stunden/Woche einer Förderschullehrkraft zur Verfügung. Diese Lehrkräfte nehmen begleitend am Unterricht teil bzw. fördern einzelne Kinder/Kleingruppen. Ebenso können Kinder mit einem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, geistige und körperlich-motorische Entwicklung eine Regelschule besuchen, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen.

Zur Unterstützung in den einzelnen Bereichen kann die Schulleitung gemeinsam mit den Lehrkräften über das Unterstützungsportal "B&U" einzelne "Experten" und "Expertinnen" des RLSB anfragen. Auch der Bereich der "Schulpsychologie" kann unterstützend tätig werden.

 

Wir freuen uns zudem über eine gute Zusammenarbeit mit möglichen bereits von der Familie besuchten Einrichtungen, Therapeutinnen und Therapeuten und Ärztinnen und Ärzten. Die dafür nötige Schweigepflichtentbindung erhalten Sie auf Nachfrage bei uns.